Wärmenetzpaket: Wichtige Impulse für die Wärmewende, konkrete Ausgestaltung entscheidend
26.08.2026 | Die Wärmewende braucht Investitionen, Planungssicherheit und einen Rechtsrahmen, der die unterschiedlichen Versorgungslösungen in der Praxis berücksichtigt. Das heute vorgelegte Eckpunktepapier zum Wärmenetzpaket enthält aus unserer Sicht wichtige Ansätze, um die Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung weiterzuentwickeln. Insbesondere die Berücksichtigung kleiner Wärmenetze, der Investitionsschutz und die Weiterentwicklung der Kostenneutralität sind für die Contracting-Branche von Bedeutung. Gleichzeitig sind bei der konkreten Ausgestaltung noch zahlreiche Fragen offen. Entscheidend wird daher sein, wie die Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkret ausgestaltet werden.

„Bei einer Preistransparenzplattform haben wir uns dafür eingesetzt, dass die besonderen Strukturen kleinteiliger und objektspezifischer Contracting-Lösungen bei der Ausgestaltung der Plattform berücksichtigt werden. Ihre individuellen Kosten- und Vertragsstrukturen sind nur sehr eingeschränkt mit klassischen Fernwärmenetzen vergleichbar. Dass das Eckpunktepapier nun eine differenzierte Regelung für kleine Netze vorsieht, begrüßen wir. Entscheidend ist allerdings, wie diese Regelung konkret ausgestaltet wird und ob sie den unterschiedlichen Contracting- und Quartierslösungen tatsächlich gerecht wird.“
Preisänderungsklauseln
Bei den Preisänderungsklauseln ist insbesondere zu begrüßen, dass Investitionskosten über angemessene Abschreibungszeiträume entsprechend der Nutzungsdauer der Anlage berücksichtigt werden sollen. Das ist für die Refinanzierung von Investitionen in Wärmeversorgungsanlagen von zentraler Bedeutung. Hier muss allerdings noch geklärt werden, was unter einem „angemessenen“ Abschreibungszeitraum zu verstehen ist. Insgesamt scheint der Gesetzgeber erkannt und verstanden zu haben, dass in die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zum Erreichen der Klimaziele erhebliche Investitionen notwendig sind und diese langfristige Perspektiven und verlässliche Rahmenbedingungen brauchen.
Leistungsanpassungsrecht
Positiv sehen wir außerdem die vorgesehene Sonderregelung beim Leistungsanpassungsrecht für kleine Netze. Die im Eckpunktepapier genannte Differenzierung haben wir im Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingefordert. Bei der konkreten Ausgestaltung kommt es nun insbesondere auf den noch festzulegenden Schwellenwert an.
Investitionssicherheit
Für die Contracting-Branche ist Investitionsschutz ein zentraler Punkt. Dass bei einer vorzeitigen Beendigung von Wärmelieferverträgen ein Ausgleich für noch nicht amortisierte kundenspezifische Investitionen vorgesehen werden soll, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Solche Regelungen sind wichtig, um „stranded invests“ zu vermeiden und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Bestandsschutz
Ein besonderes Augenmerk werfen wir auf die Ausgestaltung der Übergangsregelungen und halten weiterhin an einem umfassenden Bestandsschutz für bereits abgeschlossene Verträge fest. Das ist sowohl aus Verbraucher- als auch aus Versorgersicht notwendig, um Unsicherheiten und einem unnötig hohen Bürokratieaufwand zu vermeiden.
Kostenneutralität
Beim Kostenneutralitätsgebot sehen wir noch Klärungsbedarf. Die Weiterentwicklung der bestehenden Regelung ist grundsätzlich nachvollziehbar. In unseren betrachteten Projekten reichen 50 Cent pro Quadratmeter und Monat allerdings oftmals nicht aus, um notwendige Investitionen und den Einsatz Erneuerbarer Energien wirtschaftlich abzubilden. Aus unserer Sicht ist daher eine Dynamisierung der zugrunde gelegten 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat bei der anzustellenden Kostenneutralitätsberechnung geboten. So kann der fortlaufenden Steigerung durch Inflation, Material-, Beschaffungskosten der eingesetzten Energieträger etc. im Kostenvergleich angemessen Rechnung getragen werden. Gleichzeitig muss der Schutz der Letztverbraucher:innen gewährleistet bleiben. Hier braucht es eine ausgewogene Lösung, die Investitionen ermöglicht, ohne die Kostenbelastung der Kund:innen aus dem Blick zu verlieren.
Zusammengefasst
Insgesamt finden sich damit einige wichtige Anliegen unserer Mitglieder im Eckpunktepapier wieder. Besonders bei der Leistungsanpassung für kleinere Netze und dem Investitionsschutz sehen wir positive Ansätze. Bei der Preistransparenz kommt es entscheidend auf die konkrete Reichweite der Regelungen an. Gleichzeitig bleiben bei der Kostenneutralität und beim Bestandsschutz wichtige Fragen offen. Auch beim Bürokratieaufwand kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an: Zwar sollen bestehende Berichtspflichten entfallen bzw. gebündelt werden, gleichzeitig sind neue Anforderungen an Rechnungslegung, Buchführung und die Offenlegung von Preis- und Kostenbestandteilen vorgesehen. Entscheidend ist daher, dass die angekündigten Ausnahmen für kleine Netze tatsächlich greifen und nicht an anderer Stelle neue unverhältnismäßige Belastungen entstehen.




