Öffentliche Ausschreibungen haben einen erheblichen Anteil am deutschen Markt für Energiespar-Contracting. Die Ausschreibungen werden von unterschiedlichsten Akteuren durchgeführt. Dies sind Bauverwaltungen, Energieagenturen, Ingenieurbüros oder Beratungsunternehmen. Durch die Vielzahl beteiligter Institutionen variieren die Art und die Qualität der Ausschreibungen. Ausschreibungsleitfäden haben die Vergabepraxis zwar verbessert und vereinheitlicht, sind jedoch keine Gewähr für gute Ausschreibungen.

Unzureichend vorbereitete Ausschreibungen erhöhen unnötig den Aufwand der anbietenden Unternehmen für die Angebotserstellung. Und dieser Aufwand ist infolge der Funktionalausschreibung ohnehin schon sehr hoch.

Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im vedec hat sich daher zum Ziel gesetzt, Mindeststandards für die Vergabepraxis zwischen Projektentwicklern und Anbietern abzustimmen. Dies soll zu einer Qualitätsverbesserung des Ausschreibungsmanagements beitragen und den Aufwand der Bieter für die Angebotserstellung reduzieren.

Ziel ist nicht die Entwicklung eines neuen Leitfadens, sondern die Erarbeitung von Empfehlungen für zentral wichtige Punkte bei Ausschreibungen. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, die Bewertung von Angeboten zu verbessern und das wirtschaftlichste Angebot leichter identifizieren zu können.

Die bisherigen Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises sind in der nachstehenden Präsentation zusammengefasst.

Download Präsentation »Qualitätsstandards für das Ausschreibungsmanagement«
Wir und der Arbeitskreis haben uns dazu entschlossen, keinen eigenen Mustervertrag mehr anzubieten. Der letzte Stand war ein Vertrag von 2018. Wir verweisen hier gerne auf das Kompetenzzentrum Contracting der dena (Deutsche Energie-Agentur), welche hier diverse Downloads wie ESC-Leitfaden, Einspargarantievertrag nebst Anlagen zur Verfügung stellt. (Stand 05/2024).

Zur dena
Mit der Bestandserhebung bereiten die Bieter die Vor-Ort-Begehungen vor. Auch wird die Bestandsdokumentation Vertragsbestandteil und damit z. B. auch Maßstab für die Beurteilung von Nutzungsänderungen während der Garantiephase.

Die untenstehende Excel-Datei enthält Mustertabellen für die Erfassung folgender Anlagen: Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverteilanlagen, Kälteerzeugungsanlagen, RLT-Anlagen.

Die tabellarisch einzutragenden Daten stellen aus Sicht des Arbeitskreises eine Mindestanforderung für die Bestandsdokumentation dar.

Excel-Datei »Bestandserhebung«
Mit dem „Blauen Engel“ als Umweltzeichen für „Energie­dienst­leistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen“ können Energiespar-Contracting-Projekte ausgezeichnet werden, die besonders vorbildlich sind, einen besonders hohen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sich durch ein qualifiziertes Energie­management auszeichnen. Mit dem Umweltzeichen sollen solche vorbildlichen Projekte besser sichtbar werden und zur Nachahmung einladen. Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting begrüßt ausdrücklich die Einführung dieses Umweltzeichens und hat sich im Rahmen der Expertenanhörung intensiv an der Diskussion um die inhaltliche Ausgestaltung beteiligt.

Die Vergabekriterien des Blauen Engel zielen auf die Verwendung von Muster­verträgen mit den dort enthaltenen Mindeststandards für den Nachweis der Energie­einsparungen, die Einführung eines Energiemanagementsystems und Serviceleistungen ab. Die erreichten Einsparungen müssen bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Als quantitative Kernanforderung wird formuliert, dass mit der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen mindestens 30 Prozent an CO₂-Emissionen (Äquivalente) gegenüber dem Zustand vor dem Vertragsabschluss eingespart werden müssen. Um sicher zu stellen, dass die CO₂-Minderungen nur zum geringen Teil durch einen Energieträgerwechsel (z.B. von Heizöl auf Biomasse) zustande kommen, wird als zusätzliches Kriterium gefordert, dass die Primärenergieeinsparung mindestens 25 Prozent betragen muss.

Die Vergabe des Umweltzeichens erfolgt durch die RAL gGmbH unter dem Zeichen RAL-UZ 170. Die Vergabegrundlagen können auf der Internetseite des Umweltbundesamtes herunter geladen werden.

Vergabeunterlagen des Umweltbundesamtes

Pressemeldung „Blauer Engel für Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen“
In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Energiespar-Contracting haben wir die Berliner Energieagentur als nationale Kontaktstelle für den europäischen Verhaltenskodex für Energiespar-Contracting (ESC) abgelöst.

Der europäische Verhaltenskodex für Energiespar-Contracting (ESC-Verhaltenskodex) legt die Werte und Grundprinzipien fest, welche für eine erfolgreiche, professionelle und transparente Umsetzung von ESC-Projekten in europäischen Staaten maßgeblich sind. Er wurde im Rahmen des von der EU geförderten Projektes Transparense (»Increasing Transparency of Energy Service Markets«) entwickelt, legt die Verhaltensgrundregeln vor allem für ESC-Anbieter fest und ist gleichzeitig ein Qualitätsindikator für ESC-Kunden, mit dem sie einschätzen können, was sie von ESC-Anbietern erwarten und verlangen können sowie welchen Grundsätzen sie folgen müssen, um die erwarteten Energieeinsparungen und die damit verbundenen Vorteile zu erreichen.

Der Europäische Verband der Energiedienstleister (European Association of Energy Service Companies, eu.ESCO) und die europäische Energieeffizienz-Vereinigung (European Federation of Intelligent Energy Efficiency Services, EFIEES) unterstützen den Europäischen Verhaltenskodex für Energiespar-Contracting, auch Energiespar-Contracting genannt, und dessen Nutzung bei der Umsetzung von solchen Projekten.

Rund 100 Unternehmen und Verbände setzen sich europaweit für ein einheitliches Vorgehen beim ESC ein und haben den Verhaltenskodex unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit zu neun Grundprinzipien, die einen qualitativ hochwertigen und transparenten europäischen Markt für Energiespar-Contracting unterstützen sollen. Er ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie und soll dazu beitragen, bei der öffentlichen Hand und anderen Auftraggebern das Vertrauen in dieses Instrument für mehr Energieeffizienz zu stärken und Vorbehalte abzubauen.

Interessierte Unternehmen finden in den beigefügten Dokumenten weitere Informationen und auch ein Formular für die Unterzeichnung des Verhaltenskodex.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der europäischen Projektseite.
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Foto: © Krankenhaus Muldental

EU-Initiative vereinfacht Energiespar-Contracting-Projekte
Es gibt einheitlichere Definitionen und Prozess­beschreibungen und wir sprechen jetzt vom Gleichen und können auf gleiche Musterverträge zurückgreifen. Das vereinfacht die Arbeit auf der Angebots- und auf der Umsetzungsseite.

ESC-Verhaltenskodex als Sicherheits­baustein für Projekt­entwickler
Durch einen Verhaltens­kodex – der ja letztlich ein Qualitätsindikator für Contractoren ist – glauben wir, noch mehr Vertrauen in das Geschäftsmodell schaffen zu können. Kunden, die sich für dieses Modell zur energetischen Modernisierung interessieren, erhalten also einen weiteren Sicherheits­baustein.

Mitglieder des AK Energiespar-Contracting bekennen sich zum ESC-Verhaltens­kodex
Alle Mitglieder des Arbeits­kreises Einsparcontracting im vedec haben sich dazu bekannt. Damit hat der AK ESC aber auch eine Eingangshürde für neue Mitglieder im Arbeits­kreis geschaffen, von denen die Anerkennung des ESC-Verhaltens­kodex ebenfalls erwartet wird.

vedec übernimmt Spitzenstellung
Im Arbeitskreis Energiespar-Contracting im vedec sind alle namhaften ESC Anbieter organisiert, es ist damit das ESC-Kompetenz­zentrum der Contractoren und damit hat der vedec tatsächlich eine Spitzen­stellung. Die dena kommuniziert bereits den Verhaltens­kodex über ihre Website und verweist dabei auf den AK ESC im vedec.