Die einschlägigen Gesetze zu diesem Themenkomplex finden Sie in unserer frei zugänglichen Gesetzessammlung.

Wir bieten Ihnen ein breites Angebot an Musterverträgen zum Contracting. Sie finden unser komplettes Mustervertrags-Angebot in unserem Shop. Unsere Basis- und Plus-Mitglieder erhalten Nachlässe von über 90 % gegenüber Nichtmitgliedern beim Erwerb von Musterverträgen!

Zum Thema Strom bieten wir folgende Verträge:

Mieterstromlieferungsvertrag – Haushaltskunden
Dieser Vertrag ist für den Fall einer Versorgung mit Mieterstrom aus Solaranlagen nach dem Summenzählermodell innerhalb einer Kundenanlage entwickelt worden, wobei Fragen der Zählerinstallationen und des Messaufbaus in diesem Vertrag ebenso wenig geregelt sind, wie der Umgang mit den entsprechenden Kosten. Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind auch Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh, die den Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Stromlieferungsvertrag – Nicht-Haushaltskunden
Wird bei einem Contractingprojekt ein BHKW, welches Wärme und Strom liefert, eingebaut, muss neben dem Wärmelieferungsvertrag auch die Stromlieferung vertraglich geregelt werden.
Zu den Nicht-Haushaltkunden zählen Gewerbe und Industriebetriebe meist mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh aus dem Niederspannungsnetz.

Stromlieferungsvertrag – Haushaltskunden (Privat)
Wird bei einem Contractingprojekt ein BHKW, welches Wärme und Strom liefert, eingebaut, muss neben dem Wärmelieferungsvertrag auch die Stromlieferung vertraglich geregelt werden.
Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind auch Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh, die den Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Allgemeine Stromlieferbedingungen
Weitere Informationen und fundierte Fachkenntnisse vermitteln wir in unserem Seminaren und Workshops zu allen Contracting-Fragen mit Strom-Bezug. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere bereits ausgerichteten und für die Zukunft geplanten Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex. Gerne weisen auch auf unsere Mitglieder-Nachlässe von bis zu 20 % bei unseren Veranstaltungen hin.
Unsere Experten verfassen regelmäßig juristisch fundierte Kommentare zu den neuesten Entscheidungen zum Contracting und anderen Energiedienstleistungen, die wir gern allen Mitgliedern zur Verfügung stellen. Diese Sammlung wird ständig aktualisiert und umfasst auch diverse Entscheidungen zum Thema Strom.

Sie finden unseren Mitgliederbereich hier.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

· Beratung in allen Fragen zum Contracting durch die Geschäftsstelle
· Aktuelle der Rechtsprechung angepasste Musterverträge
· Mitarbeit in Gremien und damit Mitarbeit zu politischen Themen
· Zugriff auf Contracting-Ausschreibungen und Contractinganfragen
· Veröffentlichung von Contracting-Projekten
· Nachlass auf Teilnahmegebühren unserer Veranstaltungen – Bis zu 20 % Rabatt auf Seminarteilnahmen!
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