Um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen, haben ab dem 1. Januar 2024 alle neu eingebauten Heizungen einen Anteil von 65 % Erneuerbarer Energieträger zu erfüllen. Für einen Neubau in einem Neubaugebiet gilt diese Anforderung uneingeschränkt.
Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Um diese Anforderung zu erfüllen, können Sie auf unterschiedliche Technologien zurückgreifen.
Wichtig ist: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden.
Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Um diese Anforderung zu erfüllen, können Sie auf unterschiedliche Technologien zurückgreifen.
Wichtig ist: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden.
Das aktuelle Gesetz finden Sie unserer Gesetzessammlung.
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