Am 08.06.2017 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur eine neue Geschäftsprozessbeschreibung für die erleichterte Abwicklung von Lieferantenwechseln innerhalb von Kundenanlagen herausgegeben. Die bisherigen Formulare sind somit veraltet.

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind demnach seit dem 01.10.2017 verpflichtet, die Bereitstellung erforderlicher Zählpunkte nach § 20 Abs. 1d EnWG zur Ermöglichung des Lieferantenwechsels für innerhalb von Kundenanlagen angeschlossene Haushaltskunden jeweils innerhalb von 10 Werktagen sicherzustellen. Hierzu haben die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen eine einheitliche Geschäftsprozessbeschreibung sowie ein einheitliches Formular entwickelt.

Das Formular enthält eine Prozessbeschreibung, die die Bereitstellung der erforderlichen Identifikatoren zur Ermöglichung des Lieferantenwechsels innerhalb von Kundenanlagen ermöglicht. Außerdem gibt es ein Excel-Formular, das den Austausch der hierzu erforderlichen Stammdaten ermöglicht.

Die neue Prozessbeschreibung und die aktuellen Formulare finden sich auf der Webseite der BNetzA unter folgendem Link.