Im Sinne des stetigen Verbesserungsprozesses sind für das Investitionsprogramm folgende Änderungen geplant:
1. Reaktion auf erhöhtes Ambitionsniveau im Klimaschutz, u.a. durch neue Fördergegenstände „Ressourceneffizienz“ und „Transformationskonzepte“ (TK)
2. Verbesserung der Förderbedingungen für kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) und im Bereich der Abwärmenutzung
3. Optimierung auf Basis der bisherigen Erfahrungen
1. Reaktion auf erhöhtes Ambitionsniveau im Klimaschutz, u.a. durch neue Fördergegenstände „Ressourceneffizienz“ und „Transformationskonzepte“ (TK)
2. Verbesserung der Förderbedingungen für kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) und im Bereich der Abwärmenutzung
3. Optimierung auf Basis der bisherigen Erfahrungen
Mit dem Entwurf des BMWis zur Novellierung der Förderrichtlinie EEW ergeben sich ganz neue Perspektiven für Contracting-Anbieter. Der aktuelle Entwurfsstand der Novelle, von Ende Juli 2021, sieht u.a. neue Fördergegenstände vor, zu denen sog. Transformationskonzepte zählen:
· Förderquote: beträgt 50 % der beihilfefähigen Kosten
· Maximale Fördersumme: beträgt 80.000€ für ein Transformationskonzept
· Laufzeit der Förderrichtlinie: Ende Okt. 2021 bis 31.12.2026
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Dazu wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert. Der Zeitrahmen für die Umsetzung von Vorhaben aus der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) kann, sofern diese Bestandteil eines Transformationskonzeptes sind, erweitert werden.
· Förderquote: beträgt 50 % der beihilfefähigen Kosten
· Maximale Fördersumme: beträgt 80.000€ für ein Transformationskonzept
· Laufzeit der Förderrichtlinie: Ende Okt. 2021 bis 31.12.2026
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Dazu wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert. Der Zeitrahmen für die Umsetzung von Vorhaben aus der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) kann, sofern diese Bestandteil eines Transformationskonzeptes sind, erweitert werden.
Erstmalig werden Contracting-Anbieter im Rahmen der EEW dazu befähigt die Erstellung von Einsparkonzepten zu übernehmen, sofern diese nach ISO 50001 zertifiziert sind. Contracting-Anbieter sind ausdrücklich antragsberechtigt. Die Grundvoraussetzung ist eine in der Bundesrepublik befindliche Niederlassung des Unternehmens, für dessen Primärprozesse ein Einsparkonzept erarbeitet wird.
· Eigenleistungen sind nicht förderfähig
· Antragsteller können jedoch externe Berater einbinden (z.B. Unternehmen zur Erstellung der CO₂-Bilanz, zur Zertifizierung der CO₂-Bilanz
· Eigenleistungen sind nicht förderfähig
· Antragsteller können jedoch externe Berater einbinden (z.B. Unternehmen zur Erstellung der CO₂-Bilanz, zur Zertifizierung der CO₂-Bilanz
Vorlage des Entwurfs des Contracting-Vertrags, der den Contracting-Anbieter und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt
· Die Laufzeit des Vertrages muss mindestens die geregelte Nutzungspflicht (drei Jahre) abdecken und die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfassen
· Zum Ausschluss einer Doppelförderung muss der Vertrag einen Verzicht des Contractingnehmers auf die Geltendmachung eines eigenen Förderanspruchs für das Vorhaben enthalten
· Vorlage einer durch den Contracting-Anbieter und den Contractingnehmer unterzeichneten Erklärung, dass der Contracting-Anbieter den Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informiert hat
· Vorlage einer durch den Contracting-Anbieter und den Contractingnehmer unterzeichneten Erklärung, dass alle Parteien der Prüfung gemäß Nummer 9.7 dieser Richtlinie zustimmen
· Vorlage einer durch den Contracting-Anbieter und den Contractingnehmer unterzeichneten Erklärung, dass sie mit der Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber oder von ihm mit der Prüfung beauftragte Stellen sowie den Bundesrechnungshof einverstanden sind. Dies umfasst unter anderem, dass Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen bereitgehalten und auf Anforderung vorgelegt, Auskünfte erteilt und Vor-Ort-Prüfungen zugelassen werden
· Die Laufzeit des Vertrages muss mindestens die geregelte Nutzungspflicht (drei Jahre) abdecken und die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfassen
· Zum Ausschluss einer Doppelförderung muss der Vertrag einen Verzicht des Contractingnehmers auf die Geltendmachung eines eigenen Förderanspruchs für das Vorhaben enthalten
· Vorlage einer durch den Contracting-Anbieter und den Contractingnehmer unterzeichneten Erklärung, dass der Contracting-Anbieter den Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informiert hat
· Vorlage einer durch den Contracting-Anbieter und den Contractingnehmer unterzeichneten Erklärung, dass alle Parteien der Prüfung gemäß Nummer 9.7 dieser Richtlinie zustimmen
· Vorlage einer durch den Contracting-Anbieter und den Contractingnehmer unterzeichneten Erklärung, dass sie mit der Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber oder von ihm mit der Prüfung beauftragte Stellen sowie den Bundesrechnungshof einverstanden sind. Dies umfasst unter anderem, dass Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen bereitgehalten und auf Anforderung vorgelegt, Auskünfte erteilt und Vor-Ort-Prüfungen zugelassen werden
Zusätzliche Informationen über die Anforderungen der Transformationskonzepte, Antworten auf wichtige Fragen oder Inhalte aus der Verbändeanhörung finden Sie im Mitgliederbereich.
Neben erweiterten Informationsangeboten haben unsere Mitglieder eine Vielzahl von Vorteilen wie z.B. Veranstaltungsrabatte oder die fachliche Beratung zu Fragen des Contractings.
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