Wärme­lieferungs­vertrag mit dem Mieter/Nutzer von Räumen – Langversion 07/2025

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exkl. Mehrwertsteuer

Kategorie:

Beschreibung

Der Wärmelieferungsvertrag kann auch direkt mit dem Mieter -/Nutzer einer Wohnung abgeschlossen werden. In diesem Fall rechnet der Contractor direkt mit dem Mieter und nicht mit dem Immobilieneigentümer ab.

Dieser Vertrag behandelt den Fall einer Wärmelieferung aus einer im Gebäude des Kunden vom Lieferanten errichteten Anlage. Auch dafür ist zu prüfen, ob die Regelungen zum konkreten Fall passen. Für andere Versorgungskonstellationen, beispielsweise eine Quartiersversorgung mit mehreren Grundstücken und Abnehmen, sind leichte Änderungen vorzunehmen. Erfolgt beispielsweise eine Umstellung auf Wärmelieferung in einem vermieteten Gebäude, so muss ein anderes Muster verwendet werden, das die Vorgaben der Wärmlieferverordnung beachtet.

Achtung! Dieser Muster nur in Verbindung mit dem Rahmenvertrag mit dem Vermieter/Grundstückseigentümer verwenden; dieser Vertrag allein gewährleistet keine angemessene Absicherung des Lieferanten!

Stand: 07/2025

Zusätzliche Informationen

Vertragsart

Wärmelieferung