Pacht­vertrag über eine Wärmeerzeugungsanlage und Aufstellfläche (Absicherung zum WL-Vertrag aus Bestandsanlage) 07/2025

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Sofern Wärmelieferung aus einer fremden bestehenden Wärme­erzeugungs­anlage betrieben wird, braucht der Lieferant eine Regelung mit dem Grundstückseigentümer, die ihm die Nutzung der Wärmeerzeugungsanlage oder der Fläche erlaubt. Diese bleiben, wenn der Wärmelieferant ihn nicht kauft, im Eigentum des Grundstückseigentümers. Die Regelungen und Sicherungen, die den Wärmelieferanten berechtigen, die Wärmeerzeugungsanlage oder Fläche des Grundstückseigentümers zu nutzen, sind in diesem Pachtvertrag geregelt.

Stand: 07/2025