Beschreibung
Die Kundenanlage ist seit Monaten zentrales Gesprächsthema (Strom; nach § 3 Nr. 24a EnWG). Das Urteil des EuGH zur Kundenanlage liegt bereits ein Jahr zurück (Urteil vom 28.11.2024) und auch das anschließende Urteil des BGH ist schon ein halbes Jahr alt (Urteil vom 13.05.2025). Rechtsanwält:innen haben seither sehr viel verlautbaren lassen und viele haben das Ende der Kundenanlage mehrfach und laut herbeigerufen. Jede Leitung sei jetzt ein Netz.
Doch nun hat sich der Gesetzgeber des Ganzen angenommen und am 13.11.2025 ein neues Gesetz zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Auch wenn diese Novelle im Gesetzestext selbst „nur“ eine Übergangsregelung für Bestandsanlagen bringt, so enthält das Gesetz für die generelle (neue) Auslegung des Kundenanlagenbegriffs viele gute Aussagen. Zusammengenommen festigt dies die Rechtssicherheit für neue und bestehende dezentrale Stromversorgungslösungen gleichermaßen. Daneben findet sich in diesem Gesetz endlich auch viel Neues zur Direktleitung, zum so genannten Energy Sharing und zum Umgang mit Speichern (Batterien).
Das Seminar vermittelt Ihnen einen brandaktuellen Überblick über diese für die Energiedienstleister wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes, insbesondere darüber, welche Auswirkungen es auf Ihre bestehenden und geplanten Vor-Ort-Stromversorgungsmodelle hat. Der Referent Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther nutzt seinen praxisrelevanten Blick, um eine erste Einordnung der wichtigsten Regelungen zu tätigen. Er schafft dabei Raum für Diskussion, die explizit erwünscht ist.
In diesem Seminar
…erhalten Sie eine prägnante Übersicht zu den wichtigsten Inhalten des neuen Gesetzes
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 13.11.2025, neue AGB-rechtliche Vorgaben aus EnWG und StromGVV
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Vor-Ort-Stromversorgung
Zweck, Anwendungsrahmen, Risiken, Energy Sharing, Kundenanlage, Direktleitungen, Erleichterungen bei Nutzung und Integration von Stromspeichern
…erfahren Sie, was es mit der geschaffenen höheren Flexibilität bei der Direktvermarktung von EE-Strom auf sich hat
…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen
Termin
10.12.2025, 10:30 – 12:00 Uhr
Ort
Online über „Zoom“
Referent
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft
Ablauf & Teilnahme
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Weitere Hinweise
Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen in digitaler Form.
Kosten: 185,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e.V. Ihnen die Rechnung elektronisch im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusendet.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 07.12.2025: 50,00 €. Stornierung ab 08.12.2025: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
Der vedec e. V. oder deren Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher, die über die Wiedergabe der Veranstaltung hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen und zeitlich, räumlich, inhaltlich unbegrenzt in allen Medien zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vedec e.V. zu nutzen.
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