Mietvertrag für Raum/Fläche für eine Kälteerzeugungsanlage 07/2025

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Zusätzlich zum Kältelieferungsvertrag empfiehlt es sich zur Absicherung der Investition, einen „Kälteraum“ bzw. eine „Aufstellfläche“ für die Kälteerzeugungsanlage anzumieten.

Stand: 07/2025