BAFA hat BEW-Merkblatt überarbeitet
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein neues BEW-Merkblatt veröffentlicht, welches zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Dieses ersetzt die bisherigen fünf Einzel-Merkblätter und fasst alle relevanten technischen Anforderungen, Regeln zur Antragstellung sowie Vorgaben zum Verwendungsnachweis in einem Dokument zusammen. Das sind die wichtigsten Änderungen:
- Überlappende Maßnahmenpakete: Es ist nun explizit zulässig, dass sich Maßnahmenpakete innerhalb von Modul 2 zeitlich oder sachlich überschneiden. Dies erhöht die Flexibilität für Betreiber, die komplexe Transformationsprojekte in mehreren Schritten umsetzen.
- Wegfall von Abwärmequellen: Sollte eine im ursprünglichen Antrag vorgesehene Abwärmequelle während der Projektlaufzeit wegfallen, erlaubt die neue Fassung den Ersatz durch andere förderfähige Quellen (z. B. andere Abwärmelieferanten oder erneuerbare Energien), sofern diese den Anforderungen der BEW-Richtlinie entsprechen.
- Eigentumsverhältnisse: Das Merkblatt präzisiert, dass geförderte Anlagen im Eigentum des Antragstellers stehen und gemäß den Richtlinien betrieben werden müssen, räumt aber mehr Spielraum bei Anpassungen während der Realisierungsphase ein
- Aktualisiertes Technisches Merkblatt aus September 2025: Die Fassung (v1.2) enthält geschärfte Definitionen zu den technischen Mindestanforderungen für Wärmepumpen und Solarthermieanlagen.
- Verwendungsnachweisverfahren: Die Dokumentationspflichten für den Nachweis der erreichten Erneuerbare-Energien-Anteile wurden vereinheitlicht, um die Auszahlung der Fördermittel zu beschleunigen.
- Zusammenspiel mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG): Die Merkblätter wurden redaktionell an die Fristen des WPG angepasst, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung von Transformationsplänen als Dekarbonisierungsfahrpläne.
- Die förderbare Antragstellung von Einzelmaßnahmen ohne Transformationsplan ist nicht mehr möglich (Ausnahme weiterhin „Easy Access“, wenn bereits ein Transformationsplan besteht).
- Modul 1: Es wird klar aufgeführt, welche Inhalte ein Transformationsplan bzw. eine Machbarkeitsstudie enthalten muss (z. B. Leistungsphasen nach HOAI, Nachweisführung, Endbericht etc.).
- Planungs- und Nachweisanforderungen: Exakte Anforderungen zu Leistungsphasen, Nachweisen, Verwendungsnachweisen, Dokumenteninstallation und Begründungen wurden stärker standardisiert und vereinheitlicht (z. B. Anforderungen an interne/externe Kosten, Nachweisdokumente).
- Modul 2: Das neue Merkblatt macht klar, wie Investitions- und Betriebskostenförderung strukturiert ist, inklusive zeitlicher Planung (z. B. Maßnahmenpakete mit 4-Jahres-Rhythmus).
- Modul 4: Die Betriebskostenförderung (z. B. für Solarthermie, strombasierte Wärmepumpen) wurde detailreicher aufgenommen; zuvor war sie administrativ und organisatorisch weniger stark herausgestellt.
- Im neuen Merkblatt werden auch Aspekte der Antragstellung und elektronischen Abwicklung klarer geregelt:
– Verfahren über „easy-Online“
– Vollmachts- und Authentifizierungsanforderungen
– Formulare für interne Kosten, Personalkosten, Leistungsbeschreibungen
– Dokumente für Verwendungsnachweise
→ Diese waren in früheren Einzelmerkblättern teilweise weniger zentral oder unterschiedlich geregelt. - Das neue Merkblatt enthält umfangreiche Begriffsbestimmungen und Definitionen, die zuvor in den jeweiligen Einzelmerkblättern verteilt waren. Dadurch werden Förderbedingungen eindeutiger und leichter vergleichbar.
- Mit dem neuen Merkblatt gibt es eine klarere Verknüpfung zwischen der BEW-Richtlinie und den operativen Förderbedingungen im Merkblatt, einschließlich:
– Anforderungen zur Treibhausgasneutralität bis 2045
– Mindestanforderungen an erneuerbare Energien und Abwärmeanteile
– Verpflichtende Inhalte von Transformationsplänen
→ Details der Richtlinie werden im Merkblatt stärker operationalisiert
Das neue Merkblatt finden Sie hier.
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