Das Bundesjustizministerium hat am 11. Mai 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mietrechts und zugehöriger gesetzlicher Vorschriften in die Referentenabstimmung gegeben. Der Gesetzentwurf enthält einen neuen § 556c BGB. Darin werden die Voraussetzungen für eine Umstellung auf die Umlage von Wärmelieferungskosten geregelt. Zusammen mit dem AGFW | Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. hat der Verband für Wärmelieferung eine gemeinsame Stellungnahme an die Entscheider in der Politik versandt.
Gemeinsame Stellungnahme zur Mietrechtsreform



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