Das Model der Nahwärmelieferung aus im Objekt oder im Quartier betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen ist seit Jahren etabliert. Rechtlich war über die Gleichstellung mit der Fernwärme, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahre 1989 erwirkte, auch lange Zeit alles in ruhigem Fahrwasser.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gibt es für die Frage der energetischen Anforderungen und den Grad der Dekarbonisierung eine Aufteilung. Unterschieden wird zwischen solchen Wärmelieferanten, die über (kleinere) Gebäudenetze und solchen, die über (größere) Wärmenetze Wärme an ihre Kund:innen liefern. Größere Wärmenetze dürfen über das Wärmeplanungsgesetz (langsamer) dekarbonisiert werden. Gleichzeitig sind Wärmelieferanten, die Gebäudenetze für den Verkauf ihrer Wärme nutzen, den höheren Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgesetzt. Auch die Novelle der AVBFernwärmeV greift diese Unterscheidung nun ebenso auf, wie sie die neue Kategorie der so genannten Kleinstnetze schafft.
Diese Fragen zur Quartiers- und Nahwärmeversorgung sowie die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen dessen thematisieren wir in diesem Seminar. Unser Referent präsentiert dabei Lösungsvorschläge, die sich dem Contracting-Anbieter aus rechtlicher Sicht anbieten und diskutiert diese mit den Teilnehmer:innen.
Der zweite Schwerpunkt des Seminars: Über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes steht bereits zu Mitte 2026 in vielen Kommunen die Verabschiedung der kommunalen Wärmepläne an. In vielen Bundesländern werden diese Pläne aufgrund landesgesetzlicher Regelungen bereits viel eher verabschiedet. Das heißt: in fast jeder Kommune in Deutschland hat ein Prozess der kommunalen Wärmeplanung schon begonnen. Das Thema der planerischen Ausgestaltung der Wärmewende ist seit spätestens Anfang 2024 in aller Munde und wird auf planerischer Ebene in den Kommunen breit diskutiert. Hierbei werden insbesondere die Potenziale für klassische Fernwärme über große Wärmenetze in den Blick genommen. Doch was ist mit den zahlreichen Flächen, die für Fernwärme (aufgrund fehlender Gebäudedichte oder mangels geographischer Geeignetheit) nicht in Betracht kommen? Könnten diese „weißen Flächen“ nicht für Quartierswärme und/oder Objekt-Contracting (Nahwärme) durch den Contracting-Anbieter genutzt werden? Wenn ja, welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es, um das zu erreichen und wie bringt man das in die kommunale Wärmeplanung ein?
Diese und weitere Fragen zum rechtlichen Rahmen werden im zweiten Teil des Seminars detailliert untersucht. Unser Referent skizziert mögliche Lösungsansätze, die aus seiner Sicht rechtlich bestehen und diskutiert diese mit den Teilnehmer:innen.
Abgerundet wird das Seminar durch ein Praxisbeispiel einer neuen Quartiersversorgung – der Vorstellung eines Projektes der WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG, bei dem die Wärmeversorgung zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien erfolgt. Stefan Taig von der WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG stellt Details dieses Projektes vor und beantwortet den Teilnehmer:innen Fragen.
In diesem Seminar…
…lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Objekt- und Quartiersversorgung mit Nahwärme kennen
Gebäudeenergiegesetz/Gebäudemodernisierungsgesetz, Wärmeplanungsgesetz, AVBFernwärmeV
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der rechtlichen Neuerungen auf Ihre tägliche Arbeit
Quartiersnetz vs. Wärmenetz, Anforderungen an Betreiber, Rolle des Contracting-Anbieters bei der kommunalen Wärmeplanung
…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen zur Nahwärmeversorgung
…erhalten Sie wertvolle Praxistipps am Beispiel einer aktuellen Quartiersversorgung
Kaulsdorfer Idylle – Berlin von WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG





