Der Übergang von einer eigentümergeführten Wärmeerzeugungsanlage zu einer Contracting-Lösung oder Fernwärmeversorgung wird oftmals stark erschwert. Prinzipiell klimaschützende und somit folgerichtige Vorgaben aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und der anzustellende Kostenvergleich nach der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) führen in vielen Fällen zu massiven Problemen bei der Umsetzung. Bereits seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2013 regelt die WärmeLV das erstmalige Umstellen auf gewerbliche Wärmelieferung für bestehende Mietwohngebäude. Höhere Investitionskosten für den Einsatz regenerativer Energiequellen und die Gleichbehandlung von CO₂ freien und fossilen Energieträgern führt zum „Aus“ der Wärmelieferung im Mietwohngebäudebestand. Dabei liegt es im verpflichtenden Interesse des Vermietenden, seine Liegenschaften zu dekarbonisieren und er könnte die Verantwortung gemäß GModG an einen Energiedienstleister übertragen. Aktuell ist dieser Lösungsweg beinahe unmöglich. Es stellen sich also die Fragen: Wie kann die Umstellung angesichts dieser Widrigkeiten dennoch gelingen? Und welche Auswirkungen haben die Änderungen aus dem GModG voraussichtlich auf die WärmeLV?
In dem Seminar werden die fachlichen Inhalte der WärmeLV im Zusammenhang mit der Kostenneutralität erläutert und in realen Umstellungsprojekten von der eigentümergeführten Heizungsanlage zu einer regenerativ betriebenen Heizungsanlage im Contracting berechnet. Zum besseren Verständnis der Kostenneutralitätsrechnung, stellt der Referent vorab Praxisbeispiele und die Wärmepreiskalkulation vor. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter:innen von Contracting-Anbietern, Fernwärmelieferanten und deren Kund:innen. Gemeinsam analysieren Sie die Berechnungen und Möglichkeiten, um die Kostenneutralität sicherzustellen.





