11.05.2026 | Für einen verlässlichen und praxistauglichen Rahmen der Wärmewende im Gebäudebestand
Wir haben den Referentenentwurf zum GModG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit einer Stellungnahme kommentiert.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll der regulatorische Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor neu geordnet und an die aktuellen energiepolitischen Anforderungen angepasst
werden. Der Gesetzentwurf enthält dabei wichtige Ansätze, insbesondere zur Neustrukturierung der Anforderungen an Heizungsanlagen sowie zur Weiterentwicklung von Bewertungsmaßstäben für
Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen.
Aus Sicht der Praxis bestehen jedoch an mehreren Stellen erhebliche fachliche, systematische und regulatorische Defizite. Zahlreiche Regelungen führen zu Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung, schaffen Wettbewerbsverzerrungen zwischen unterschiedlichen Wärmeversorgungslösungen oder setzen nicht die notwendigen Anreize für eine kosteneffiziente und technologieoffene Transformation des Gebäudesektors. Doch gerade das durch Contracting-Lösungen mobilisierte private Kapital für die Wärmewende ermöglicht Investitionen auch dort, wo Eigentümer:innen selbst weder Finanzierungskapazitäten noch technisches Know-how besitzen. Gleichzeitig profitieren Kommunen und Wohnungsunternehmen von der Übernahme technischer, wirtschaftlicher und operativer Risiken durch Energiedienstleister. Diese Vorteile sollten nicht weiter beschnitten werden.
Mit dieser Stellungnahme möchten wir daher konkrete Vorschläge für eine praxistaugliche und systematisch konsistente Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs unterbreiten. Ziel ist es, die
regulatorischen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und soziale Verträglichkeit gleichermaßen berücksichtigt werden und Investitionen in zukunftsfähige Wärmeversorgungslösungen gestärkt, und nicht gehemmt werden.
Insbesondere merken wir an:
• Keine fossilen Lock-In-Effekte belohnen
• Kleine Contracting- und Quartierslösungen nicht wie große Fernwärmenetze behandeln
• Klimaschutz, Mieterschutz und Investitionssicherheit zusammendenken
Die Wärmewende entscheidet sich nicht allein an politischen Zielmarken, sondern an ihrer praktischen Umsetzbarkeit vor Ort. Contracting-Lösungen leisten hierzu bereits heute einen konkreten Beitrag.
Deshalb braucht es einen regulatorischen Rahmen, der Investitionen absichert, technologische Offenheit wahrt, Wettbewerbsnachteile aus dem Weg räumt und eine schnelle Skalierung klimaneutraler
Wärmeversorgung ermöglicht. Die von uns angeführten Maßnahmen verbessern das GmodG-E dahingehend und erleichtern den Einsatz von Contracting-Lösungen als Instrument der Wärmewende.
Die vollständige Stellungnahme und den Gesetzesentwurf finden Sie rechts unter Downloads.




