Beschreibung
Dieser Vertrag ist ein Mustervertrag für die Belieferung aus einem Wärmenetz.
Verwendet ein Wärmelieferant einen Muster-Wärmelieferungsvertrag, so muss der Vertrag die Vorgaben der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) einhalten. Abweichungen von der AVBFernwärmeV, die für den Kunden nachteilhaft sind, sind nur dann wirksam, wenn sie individuell ausgehandelt wurden. Das setzt ergebnisoffene Verhandlungen voraus. Es reicht nicht, dem Kunden zwei Alternativen vorzulegen und dazwischen wählen zu lassen. Er muss eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einbringen können. Deshalb sollte er mit der Übersendung verschiedener Angebote aufgefordert werden, eigene Vorschläge zu unterbreiten, über die dann verhandelt wird. Diese Vorgaben sind z.B. bei Vereinbarungen über die Laufzeit und Preisänderungsklauseln oder auch zu § 3 AVBFernwärmeV zu beachten.
Dieser Vertrag behandelt den Fall einer Wärmelieferung aus einem Wärmenetz. Auch dafür ist zu prüfen, ob die Regelungen zum konkreten Fall passen. Für andere Versorgungskonstellationen, beispielsweise eine Versorgung aus einer im Gebäude des Kunden errichteten Wärmeerzeugungsanlage, sind Änderungen vorzunehmen. Erfolgt beispielsweise die Umstellung auf Wärmelieferung in einem vermieteten Gebäude, so muss ein anderes Muster verwendet werden, das die Vorgaben des § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung beachtet.
Der Unterscheid zum Standard-Wärmelieferungsvertrag besteht hauptsächlich bei den Regelungen zur Wärmeerzeugungsanlage, weil der Lieferant nur die Anschlussleitung und – wenn das so vorgesehen wird, was von Fall zu Fall unterschiedlich ist – die Hausübergabestation installiert. Dazu wird selten ein ganzer Raum verwendet (außer bei wirklich großen Mehrfamilien-/Bürohäusern). Deshalb wird auch oft kein Mietvertrag über einen solchen Raum abgeschlossen.
Stand: 07/2025


