Viele Ausschreibungen für die Versorgung mit Energielieferung kranken daran, dass sie unvollständig und zu knapp verfasst werden .
Häufig zeigt sich, dass die Möglichkeiten der Energielieferung und die Grenzen eines Anbieters nicht ausreichend bekannt sind. Um eine fundierte Grundlage für preisgünstige Angebote und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Energiedienstleister und versorgtem Kunden zu schaffen, sollen in dieser Arbeitshilfe zur, Erstellung von Ausschreibungen die Erfahrungen unserer Mitglieder und verschiedener, oft nur landesweit tätiger Energieagenturen verarbeitet werden.
Ausschreibung im Sinne dieser Arbeitshilfe ist nicht nur die von öffentlichen Auftraggebern durchgeführte Ausschreibung. Die Hinweise sollten ebenfalls bei einer Ausschreibung durch einen nichtöffentliche Auftraggeber beachtet werden. Für letztere gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung und des Vergaberechts aber nicht. Sie sind deshalb freier in der Gestaltung des Verfahrens, was aber nicht bedeutet, dass die hier gegebenen Hinweise zur Erstellung einer hinreichend präzisen Ausschreibung unbeachtet bleiben könnten. Denn auch der Vertrag zwischen nicht-öffentlichem Auftraggeber und Auftragnehmer bedarf zur Vermeidung künftiger Konflikte der sorgfältigen Leistungsbestimmung, was nur funktioniert, wenn die zugrunde liegende Ausschreibung einwandfrei ist.
Sie können Sich den Ausschreibungsleitfaden kostenfrei in unserem Shop herunterladen.
Autor: vedec in Zusammenarbeit mit RA Martin Hack, Dipl.-Bw- Stephan Peters, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Torsten Waldmann, Dipl.-Ing. Oliver Berghamer
Umfang: 53 Seiten
Erschienen: aktualisiert in 2018
Häufig zeigt sich, dass die Möglichkeiten der Energielieferung und die Grenzen eines Anbieters nicht ausreichend bekannt sind. Um eine fundierte Grundlage für preisgünstige Angebote und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Energiedienstleister und versorgtem Kunden zu schaffen, sollen in dieser Arbeitshilfe zur, Erstellung von Ausschreibungen die Erfahrungen unserer Mitglieder und verschiedener, oft nur landesweit tätiger Energieagenturen verarbeitet werden.
Ausschreibung im Sinne dieser Arbeitshilfe ist nicht nur die von öffentlichen Auftraggebern durchgeführte Ausschreibung. Die Hinweise sollten ebenfalls bei einer Ausschreibung durch einen nichtöffentliche Auftraggeber beachtet werden. Für letztere gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung und des Vergaberechts aber nicht. Sie sind deshalb freier in der Gestaltung des Verfahrens, was aber nicht bedeutet, dass die hier gegebenen Hinweise zur Erstellung einer hinreichend präzisen Ausschreibung unbeachtet bleiben könnten. Denn auch der Vertrag zwischen nicht-öffentlichem Auftraggeber und Auftragnehmer bedarf zur Vermeidung künftiger Konflikte der sorgfältigen Leistungsbestimmung, was nur funktioniert, wenn die zugrunde liegende Ausschreibung einwandfrei ist.
Sie können Sich den Ausschreibungsleitfaden kostenfrei in unserem Shop herunterladen.
Autor: vedec in Zusammenarbeit mit RA Martin Hack, Dipl.-Bw- Stephan Peters, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Torsten Waldmann, Dipl.-Ing. Oliver Berghamer
Umfang: 53 Seiten
Erschienen: aktualisiert in 2018
Das Vergaberecht nach VOL oder VOB gilt für öffentliche Auftraggeber. Private Bauherren unterziehen sich zum Teil freiwillig der VOL oder VOB, in dem sie in ihrer Ausschreibung darauf hinweisen oder grob Formulierungen übernehmen.
Der Verfahrensablauf von VOL und VOB ist gleich, jedoch ist der Unterschied zwischen Bau- und Lieferantrag für die Ausschreibung sehr wichtig. Dies hängt mit den europarechtlichen Vorgaben im Vergabeverfahren zusammen. Nach Europarecht ist Rechtsschutz erst ab einer bestimmten Größenordnung möglich. Bei Bauaufträgen 5.548.000,- EUR und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 221.000,- EUR.
Seit 1998 ist nach Europarecht die Vergabenachprüfung bei der Vergabekammer möglich, das zu Disziplinierung führt. Da die Umsetzung von dem vom vedec angebotenen Ausschreibungsleitfaden in eine konkrete Ausschreibung sehr aufwendig ist, war die Idee entstanden, ein Ausschreibungsmuster zu entwerfen, in das man nur noch eintragen muss.
Die in der Ausschreibung von den Ausschreibern auszufüllenden Felder und Punkte, bei denen man Ergänzungen oder Streichungen vornehmen muss, sind farblich (rot) markiert.
Nichtmitglieder können das Ausschreibungsmuster zum Download als Word-Dokument für 69,- € in unserem Shop erwerben.
Unsere Mitglieder erhalten ihn zum freien Download in unserer Community.
Autor: vedec in Zusammenarbeit mit RA Martin Hack, Dipl.-Bw- Stephan Peters, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Torsten Waldmann, Dipl.-Ing. Oliver Berghamer
Umfang: 32 Seiten
Erschienen: aktualisiert in 2018
Der Verfahrensablauf von VOL und VOB ist gleich, jedoch ist der Unterschied zwischen Bau- und Lieferantrag für die Ausschreibung sehr wichtig. Dies hängt mit den europarechtlichen Vorgaben im Vergabeverfahren zusammen. Nach Europarecht ist Rechtsschutz erst ab einer bestimmten Größenordnung möglich. Bei Bauaufträgen 5.548.000,- EUR und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 221.000,- EUR.
Seit 1998 ist nach Europarecht die Vergabenachprüfung bei der Vergabekammer möglich, das zu Disziplinierung führt. Da die Umsetzung von dem vom vedec angebotenen Ausschreibungsleitfaden in eine konkrete Ausschreibung sehr aufwendig ist, war die Idee entstanden, ein Ausschreibungsmuster zu entwerfen, in das man nur noch eintragen muss.
Die in der Ausschreibung von den Ausschreibern auszufüllenden Felder und Punkte, bei denen man Ergänzungen oder Streichungen vornehmen muss, sind farblich (rot) markiert.
Nichtmitglieder können das Ausschreibungsmuster zum Download als Word-Dokument für 69,- € in unserem Shop erwerben.
Unsere Mitglieder erhalten ihn zum freien Download in unserer Community.
Autor: vedec in Zusammenarbeit mit RA Martin Hack, Dipl.-Bw- Stephan Peters, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Torsten Waldmann, Dipl.-Ing. Oliver Berghamer
Umfang: 32 Seiten
Erschienen: aktualisiert in 2018

