Wir begrüßen die geplante Einführung eines CO₂-Preises/Emissionszertifikates durch das BEHG. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Gesetz ein wichtiger Baustein für die Verringerung der CO₂-Emissionen in Deutschland. Allerdings gibt es einen Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden sollte, damit das BEHG nicht zum Stolperstein für die Energiewende in Deutschland wird:

CO2-Preis als Bestandteil des Energiepreises gesondert ausweisen

Das BEHG besagt, dass ab dem 01.01.2021 derjenige, der die erfassten Brennstoffe erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringt, für die CO2-Emissionen, die von den Brennstoffen bei ihrem Einsatz ausgehen werden, Emissionszertifikate vom Staat kaufen muss. Dieses System setzt also nicht direkt beim Emittenten als Verursacher der Emissionen (wie das europäische Emissionshandels-System) an, sondern bei den Inverkehrbringern bzw. Lieferanten der Brennstoffe.

Es ist dementsprechend zu erwarten, dass die Kosten für den Kauf der Zertifikate auf den Preis der Brennstoffe aufgeschlagen werden, so dass sich die Preise für fossile Brennstoffe entsprechend erhöhen werden.

Die rechtliche Lage hat sich jedoch weiterentwickelt und wir vertreten mittlerweile eine andere Position. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern die ursprüngliche Stellungnahme zu diesem Thema zur Verfügung.

Bereits im Zuge der Koalitionsverhandlungen im Jahr 2017 haben wir uns in einem Maßnahmenkatalog für eine CO₂-Steuer ausgesprochen. Aus unserer Sicht müssen alle Energieverbraucher bei der Energiesteuer, der Stromsteuer, der EEG-Umlage und den Stromnetzentgelten gleichbehandelt werden. Die Abgabenbelastung muss direkt an das erzeugte CO₂ gekoppelt sein. Soziale Gerechtigkeit bei der Steuerbelastung muss sichergestellt werden. Auch Großverbraucher müssen einen gerechten Anteil an den Kosten der Energiewende übernehmen. Entlastungen darf es nur für konkrete, nachgewiesene Einsparungen geben.

In Deutschland gibt es mehrere Instrumente, die den Energieverbrauch und damit die daraus resultierenden CO₂-Emissionen finanziell belasten: EEG-Umlage, Stromsteuer und Energiesteuer. Sie werden aber nicht richtig eingesetzt, weil insbesondere Großverbraucher meist ohne Gegenleistung weitgehend davon befreit sind. Entsprechendes gilt für Netznutzungsentgelte. Es kommt auch ein Ersatz der vorhandenen Instrumente durch eine CO₂-Abgabe in Betracht.

Zum vollständigen Maßnahmenkatalog.
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