Quartiere
Nach langer Unklarheit über seine genaue Natur wird der Quartiersbegriff in § 107 GEG bei “Wärmeversorgung im Quartier” aufgegriffen. Im Fall der Quartiersversorgung sind Wohnblöcke und Gebäudegruppen in einem Stadtviertel oder Ortsteil gemeint, die mit Energie versorgt werden. Hierbei fühlen sich sämtliche Kundinnen und Kunden angesprochen, die in dem “Quartier” versorgt werden müssen (Wohnhäuser, Gewerbe usw.) Das Quartier wird mit unterschiedlichen Energiearten versorgt. Hier können z.B. BHKW für die Wärme- und Stromversorgung dienen, eine PV-Anlage für zusätzlichen Strom, Kälte- oder Klimaanlagen und Ladesäulen für die E-Mobilität.




