Die Clearingstelle EEG hat um Stellungnahme der Verbände zum Hinweisverfahren „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ gebeten. Der VfW hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht.
Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2018/4 der Clearingstelle EEG



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